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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Maklerfirma BvB-Immobilien erhält für Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %):
bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3 % vom Kaufpreis, bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatspreise; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer.

Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an BvB-IMMOBILIEN zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Satz des Europäischen Leitzinses, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

BvB-IMMOBILIEN darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch BvB-IMMOBILIEN erteilten Informationen, insbesondere des Nachweises an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch BvB-IMMOBILIEN gestattet. Andernfalls haftet er, unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs, im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch der BvB-IMMOBILIEN.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, BvB-IMMOBILIEN unverzüglich schriftlich zu informieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, BvB-IMMOBILIEN unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
Schadensersatzansprüche gegen BvB-IMMOBILIEN sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. beruhen ausschließlich auf den der BvB-IMMOBILIEN vom Objektanbieter erteilten Informationen; hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Kevelaer Erfüllungsort und Gerichtsstand.